KONTACT UND ANREISE
CUYABENO ANREISE IN 2027
- Option 1: Mit dem Flugzeug (über Coca)
- Flugverbindungen: Die Fluggesellschaften Aeroregional (Tarif: $110 USD, kein Flugbetrieb an Sonntagen) und LATAM (Tarif: bis zu $200 USD, tägliche Flüge) fliegen jeweils um 09:30 Uhr von Quito nach Coca.
- Flughafentransfer: Wir holen Sie direkt am Flughafen in Coca ab. Der private Landtransfer nach Cuyabeno dauert ca. 3,5 Stunden und kostet $140 USD pro Strecke (für eine Gruppe von bis zu 4 Personen).
- Zusätzliche Kanus: Reisende, die mit dem Flugzeug anreisen, kommen außerhalb der regulären Zeiten am Eingang von Cuyabeno an. Daher müssen 2x zusätzliche Kanus eingesetzt werden, wofür ein Aufpreis von insgesamt 250 $ (die Kosten, die uns in Rechnung gestellt werden) berechnet werden muss.
Option 2: Mit dem öffentlichen Linienbus
- Fahrzeit & Kosten: Die Fahrzeit beträgt etwa 8 Stunden bei einem Fahrpreis von ca. $20 USD pro Person.
- Verbindung: Die empfohlene Verbindung ist der Nachtbus der Linie Transportes Putumayo, welcher um 23:00 Uhr am Südbahnhof von Quito (Terminal Quitumbe) abfährt. Das Terminal ist direkt an das Streckennetz der Metro Quito angebunden.
Option 3: Mit dem privaten Touristenbus
- Service: Ein exklusiver Busservice, der ausschließlich Touristen auf direktem Weg zum Cuyabeno-Fluss befördert. Der Fahrpreis beträgt $37 USD pro Person und Strecke. Wir unterstützen Sie gerne bei der Sitzplatzreservierung.
- Abholzeiten & Stationen (am Vorabend des Tourbeginns):
Option 4: Privattransport
BITTE SCHREIB UNS
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, RISIKOÜBERNAHME UND FREISTELLUNG
Unabhängige Vertragspartner und Dienstleistungen Dritter: Neotropic Turis, Cia. Ltda. und die Cuyabeno Lodge (zusammenfassend als das „Unternehmen“ bezeichnet) agieren ausschließlich als administrativer Vermittler für Buchungen von Transportleistungen Dritter (einschließlich Transfers auf dem Luft-, Land- und Wasserweg), unabhängigen Reiseleitern, Kanubetreibern und externen Dienstleistern. Alle Reiseleiter, Fahrer und Kanubetreiber sind unabhängige Vertragspartner oder separate kommerzielle Unternehmen. Das Unternehmen übt keine operative Kontrolle über diese Dritten aus und übernimmt keine direkte, indirekte, stellvertretende (vicarious liability) oder Folgehaftung für die Qualität, Pünktlichkeit, Durchführung oder Sicherheit ihrer Dienstleistungen.
Ausdrückliche Risikoübernahme: Der Kunde, Teilnehmer oder Passagier (der „Freistellende“) erkennt alle inhärenten und nicht ausdrücklich genannten Risiken, die mit Reisen, abgelegenen Wildnisumgebungen, der Flussnavigation, dem Betrieb von Kanus und dem Transit zu oder von einem Zielort verbunden sind, ausdrücklich an und übernimmt diese. Der Freistellende ist sich darüber im Klaren, dass diese Aktivitäten das Risiko von Sachschäden, Krankheiten, Verletzungen oder des Todes bergen.
Vollständige Haftungsbefreiung und Verzicht auf Schadensersatzansprüche: Der Freistellende entbindet, erlässt und entlastet das Unternehmen, seine Eigentümer, Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter für sich selbst, seine Erben, Nachfolger und gesetzlichen Vertreter bedingungslos und für immer von allen Ansprüchen, Forderungen, Haftungen oder Klagegründen — unabhängig davon, ob sie aus Fahrlässigkeit, betrieblichen Verzögerungen, verpassten Anschlüssen, Eigentumsverlust, Personenschäden oder dem Tod resultieren —, die sich aus dem Transport, den geführten Programmen oder dem Beherbergungsbetrieb ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, und zwar zu jedem Zeitpunkt des Reiseverlaufs oder an jedem vom Freistellenden benötigten oder genutzten Ankunfts- oder Abreiseort.
Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl deponierter Gegenstände oder von Geld; der Kunde hat seine Wertgegenstände stets selbst zu beaufsichtigen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, RISIKOÜBERNAHME UND FREISTELLUNG
Unabhängige Vertragspartner und Dienstleistungen Dritter: Neotropic Turis, Cia. Ltda. und die Cuyabeno Lodge (zusammenfassend als das „Unternehmen“ bezeichnet) agieren ausschließlich als administrativer Vermittler für Buchungen von Transportleistungen Dritter (einschließlich Transfers auf dem Luft-, Land- und Wasserweg), unabhängigen Reiseleitern, Kanubetreibern und externen Dienstleistern. Alle Reiseleiter, Fahrer und Kanubetreiber sind unabhängige Vertragspartner oder separate kommerzielle Unternehmen. Das Unternehmen übt keine operative Kontrolle über diese Dritten aus und übernimmt keine direkte, indirekte, stellvertretende (vicarious liability) oder Folgehaftung für die Qualität, Pünktlichkeit, Durchführung oder Sicherheit ihrer Dienstleistungen.
Ausdrückliche Risikoübernahme: Der Kunde, Teilnehmer oder Passagier (der „Freistellende“) erkennt alle inhärenten und nicht ausdrücklich genannten Risiken, die mit Reisen, abgelegenen Wildnisumgebungen, der Flussnavigation, dem Betrieb von Kanus und dem Transit zu oder von einem Zielort verbunden sind, ausdrücklich an und übernimmt diese. Der Freistellende ist sich darüber im Klaren, dass diese Aktivitäten das Risiko von Sachschäden, Krankheiten, Verletzungen oder des Todes bergen.
Vollständige Haftungsbefreiung und Verzicht auf Schadensersatzansprüche: Der Freistellende entbindet, erlässt und entlastet das Unternehmen, seine Eigentümer, Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter für sich selbst, seine Erben, Nachfolger und gesetzlichen Vertreter bedingungslos und für immer von allen Ansprüchen, Forderungen, Haftungen oder Klagegründen — unabhängig davon, ob sie aus Fahrlässigkeit, betrieblichen Verzögerungen, verpassten Anschlüssen, Eigentumsverlust, Personenschäden oder dem Tod resultieren —, die sich aus dem Transport, den geführten Programmen oder dem Beherbergungsbetrieb ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, und zwar zu jedem Zeitpunkt des Reiseverlaufs oder an jedem vom Freistellenden benötigten oder genutzten Ankunfts- oder Abreiseort.
Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl deponierter Gegenstände oder von Geld; der Kunde hat seine Wertgegenstände stets selbst zu beaufsichtigen.